Eigennutzung
Für eine Entscheidung für Eigenverbrauch sind folgende Faktoren von Bedeutung:
1. Relation von Gesamtstromerzeugung zum Eigenverbrauchsanteil.
Nur der gleichzeitig erzeugte und verbrauchte Strom zählt als Eigenverbrauch. Zudem ist die Tarifstaffelung sowie die 30 %-Grenze zu beachten.
Der Grad der Nutzung zum Eigenverbrauch bezogen auf den Gesamtertrag der Anlage spielt eine wesentliche Rolle. Der Gesetzgeber gewährt den lohnenden Tarif erst ab einer Quote von 30 %.
2. Tarif des bezogenen Stroms. Wieviel zahlt der Haushalt für eine Kilowattstunde? Strompreise differieren z.T. erheblich! Und größere Unter-nehmen nutzen rabattierte Tarife. Wichtig auch: Die anzunehmende durchschnittliche Strompreiserhöhung der nächsten Jahre.
Sollte dennoch ein Rest an Unsicherheit bestehen bleiben, ist es ratsam, erst einmal den Gesamtertrag ins Netz einzuspeisen und normal nach Volleinspeisetarif abzurechnen. Nach einem Beobachtungszeitraum können die Fakten neu bewertet und die Umstellung auf Eigenverbrauchsabrechnung später vorgenommen werden.
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