Solarthermie
Marktanreizprogramm zu Gunsten erneuerbarer Energien (MAP)
Es gelten neue Förderkonditionen für erneuerbaren Energien ab 12. Juli 2010
Wenn der Förderantrag beim BAFA bis 3.5.2010 nicht eingereicht wurde, wird für folgende Anlagen ab sofort keine Förderung mehr gewährt:
für Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen und für Anlagen, die in Neubauten errichtet werden.
Folgende Technologien verbleiben in der BAFA-Förderung:
Solarkollektoren:
• Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung,
• Solarkollektoren zur Kälteerzeugung,
• Solarkollektoren zur Prozesswärmeerzeugung,
• innovative Solarkollektoranlagen (Innovationsförderung für große Solarkollektoranlagen auf Mehrfamilienhäusern zur Trinkwassererwärmung oder/und Heizungsunterstützung).
Basisförderung
Nach dem vereinfachten Verfahren können Anträge gestellt werden für die Errichtung und Erweiterung von:
- Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche,
- Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina,
- automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung,
- handbeschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung von 15 bis 50 kW Nennwärmeleistung (Scheitholzvergaserkessel),
- effizienten Wärmepumpen
Daneben gibt es ein Bonussystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer z. B. Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt für besonders innovativen Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien nach Maßgabe dieser Richtlinien:
- Große Solarkollektoranlagen von 20 bis 40 m² Bruttokollektorfläche
- Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung und Effizienzsteigerung bei Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung
- besonders effiziente Wärmepumpen.
Eine Übersicht über die verschiedenen Fördermöglichkeiten kann zusammen mit den Antragsformularen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle heruntergeladen werden.
Fördersätze
Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung bis 40 m2 installierter Bruttokollektorfläche
- im Gebäudebestand 60 € je m2 installierter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 410,00 € je Anlage
- im Neubau 45 € je m2 installierter Bruttokollektorfläche mindestens jedoch 307,50 € je Anlage
Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
- im Gebäudebestand 105 € je m2 installierter Bruttokollektorfläche
- im Neubau 78,75 € je m2 installierter Bruttokollektorfläche.
Voraussetzung: Flachkollektoren: Mind. 9 qm Kollektorfläche, mind. 40 l/qm Pufferspeichervolumen. Röhrenkollektoren: Mind. 7 qm Kollektorfläche, mind. 50 l/qm Pufferspeichervolumen
Kombianlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern:
- im Gebäudebestand 105 € , im Neubau 78,75 € je m2 installierter Bruttokollektorfläche bei einer Anlagengröße bis 40 qm
- 45 € im Gebäudebestand / 33,75 € im Neubau je m2 installierter Bruttokollektorfläche bei einer Anlagengröße über 40 qm, mind. 100 l/qm Pufferspeichervolumen.
Bereitstellung von Prozesswärme:
105 € je m2 installierter Bruttokollektorfläche (im Gebäudebestand und Neubau)
Solare Kühlung:
- Gebäudebestand: 105 € je m2 installierter Bruttokollektorfläche
- Neubau: 78,75 € je m2 installierter Bruttokollektorfläche.
