Fördermittel - Wärmepumpe
Förderhöchstgrenzen für Wärmepumpen-Heizanlagen durch die BAFA
Neubau Gebäudebestand
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Förder-summe €/m2 |
JAZ gefordert |
Förder-höchst-betrag in € pro WE |
Förder-summe €/m2 |
JAZ gefordert |
Förder-höchst-betrag €/WE |
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Luft / Wasser |
3,75 | 3,5 |
637,5 |
10 | 3,3 | 1.500 |
| Sole / Wasser Wärmepumpe |
7,50 | 4,0 | 1.500 | 20 | 3,7 | 3.000 |
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Wasser / Wasser |
7,50 | 4,0 | 1.500 | 20 | 3,7 | 3.000 |
So werden Sie für den Einbau der Wärmepumpe zusätzlich gefördert:
Gefördert werden
Luft/Wasser-Wärmepumpe
- im Gebäudebestand mit 10 € / qm Wohn- oder Nutzfläche maximal jedoch 1500 € je Wohneinheit. (Voraussetzung: Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe (JAZ) >= 3,3)
- im Neubau mit 3,75 € / qm Wohn- oder Nutzfläche, maximal jedoch 637,50 € je Wohneinheit. (Voraussetzung: Jahresarbeitszahl (JAZ) >= 3,5)
Wasser/Wasser- oder Sole-WasserWärmepumpe
- im Gebäudebestand mit 20 € / qm Wohn- oder Nutzfläche maximal jedoch 3000 € (Voraussetzung: Jahresarbeitszahl (JAZ) >= 3,7)
- im Neubau mit 7,50 € / qm Wohn- oder Nutzfläche, maximal jedoch 1500 € je Wohneinheit. (Voraussetzung: Jahresarbeitszahl (JAZ) >= 4,0)
Andere Fördersätze gelten für Neubauten, für die Bauanträge, vor dem 01.01.2009 gestellt wurden:
Luft/Wasser-Wärmepumpe
- im Neubau 5 € / qm Wohn- oder Nutzfläche, maximal jedoch 850 € je Wohneinheit. (Voraussetzung: Jahresarbeitszahl (JAZ) >= 3,5)
Wasser/Wasser- oder Sole-WasserWärmepumpe
- im Neubau 10 € / qm Wohn- oder Nutzfläche, maximal jedoch 2000 € je Wohneinheit. (Voraussetzung: Jahresarbeitszahl (JAZ) >= 4,0)
- Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Website www.bafa.de.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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